Gewinnspielregelung

Geltungsbereich der Regelung: Die vorliegende Gewinnspielregelung (nachfolgend: Regelung) gilt für die von Brovama Kft. ausgeschriebenen kostenlosen Gewinnspiele (nachfolgend: Spiel) mit den beim jeweiligen Spiel angegebenen Bedingungen. Der Spielveranstalter ist die Brovama Vállalkozási Korlátolt Felelősségű Társaság ([BROMAVA Unternehmensgesellschaft mit beschränkter Haftung], Firmensitz: 7625 Pécs, Hunyadi utca 19; Handelsregisternummer: 02-09-083020, nachfolgend: Spielveranstalter).
Personen, die sich zur Teilnahme am Spiel melden, akzeptieren die Bestimmungen der vorliegenden Regelung durch die Teilnahme ohne jede weitere Rechtshandlung automatisch und erkennen deren Inhalt als verbindlich an.


1. Die am Spiel teilnehmenden Personen:

Am Spiel teilnehmen darf jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, als Internetbenutzer ein Facebook-Profil besitzt, einen Aufenthalts- oder Wohnort in Ungarn hat und während der veröffentlichten Spieldauer freiwillig am Spiel teilnimmt (nachfolgend: Spielteilnehmer).
Falls der Spielteilnehmer beschränkt handlungsfähig ist, ist er nur gemeinsam mit seinem gesetzlichen Vertreter zur wirksamen Sachbearbeitung sowie zur Übernahme des Gewinns berechtigt.

Falls der Spielteilnehmer handlungsunfähig ist, darf ausschließlich sein gesetzlicher Vertreter in seinem Namen handeln.

Am Spiel dürfen folgende Personen nicht teilnehmen: Inhaber, leitende Amtsträger, Mitarbeiter, Beauftragte des Spielveranstalters sowie deren nahe Angehörige; andere, bei der Abwicklung unmittelbar mitwirkende natürliche Personen und Inhaber, leitende Amtsträger, Mitarbeiter, Beauftragte von solchen Firmen sowie deren nahe Angehörige.

2. Spieldauer:

Die Spieldauer, die Einsendefrist und der Verlosungstermin sind in den Beschreibungen der einzelnen konkreten Spiele enthalten. Die Anmeldung zum und die Teilnahme am Spiel sind am Tag der Einsendefrist bis zur für das jeweilige Spiel angegebenen Uhrzeit möglich. Vor dem Beginn und nach dem Abschluss des Spiels eingegangene Anmeldungen sind ungültig.

3. Anmeldung zum Spiel:

Die Anmeldung zum Spiel ist durch Beantwortung aller zum betreffenden Spiel gestellten Fragen oder durch Erfüllung der für das Spiel festgelegten sonstigen Bestimmungen, durch Zusendung von Materialien oder im Falle einer Abstimmung durch gültige Registrierung sowie unter restloser Angabe aller für das betreffende Spiel verlangten Daten möglich. Die Anmeldung zum Spiel ist allein bei gleichzeitiger Erfüllung dieser Bedingungen gültig.

Die Spielteilnahme ist an keinen Produktkauf geknüpft.

Der Spielveranstalter kündigt die Veranstaltung des Spiels öffentlich an.

4. Der Gewinn:

Die Gewinne der Spiele sind in den einzelnen Spielbeschreibungen angegeben. Sollte das angegebene Produkt oder die angegebene Dienstleistung im Zeitpunkt der Gewinnübernahme nicht zur Verfügung stehen, wird ein Geschenkartikel mit vergleichbarem Wert übergeben. Die Gewinne können nicht auf andere Personen übertragen werden. Die Gewinne können in keinem Fall gegen Bargeld umgetauscht werden.

5. Auswahl und Benachrichtigung der Gewinner:

Die Gewinne werden jeweils nach Spielschluss unter den Spielteilnehmern verlost, die das jeweilige Spiel betreffend die im Spiel gestellten Fragen richtig beantwortet oder gegebenenfalls registriert und gültig abgestimmt haben.

Der Spielveranstalter benachrichtigt die Gewinner der Verlosung binnen 48 Stunden ab Verlosung per E-Mail oder über Facebook über die Details zur Gewinnübergabe. Der Spielveranstalter versucht den Spielteilnehmer zuerst über dessen Facebook-Kontakt zu benachrichtigen.

Der Spielveranstalter schließt seine Verantwortung für den Fall aus, dass der Gewinner wegen Ungenauigkeit oder Veränderung seiner angegebenen Daten bzw. aus dem Grund, dass sein Postfach zum Empfangen von Nachrichten nicht imstande ist, keine Nachricht über den Gewinn bekommt.
Falls sich der Gewinner nicht binnen 48 Stunden ab der Benachrichtigung meldet, wird das Spiel mit ähnlichen Bedingungen erneut gestartet.

Der Spielveranstalter veröffentlicht den Namen des Gewinners und den Namen des Ortes, in dem dieser seinen Wohnsitz hat. Die Spielteilnehmer stimmen durch die Angabe ihrer Daten der Veröffentlichung zu.
6. Gewinnübernahme:

Die Gewinnartikel werden von dem Spielveranstalter zugestellt, und zwar spätestens am 90. Tag, gerechnet von der Verlosung. Die Postdurchlaufzeit kann sogar bis zu einem Monat dauern. Der Spielveranstalter unternimmt alles, um die Gewinne so bald wie möglich zuzustellen.

Die Zustellung kann, jeweils abhängig von der Beschaffenheit des Gewinns, auf dem Postwege oder auf elektronischem Wege erfolgen.

Ein Versand oder eine Zustellung der Gewinne außerhalb Ungarns ist nicht möglich, die Gewinne können nur an eine Adresse in Ungarn zugestellt werden.

Reklamationen bezüglich Zustellung können beim Spielveranstalter gemeldet werden.
Falls der Spielveranstalter den Gewinner nicht unter irgendeiner der angegebenen Kontaktadressen erreichen kann bzw. den Gewinn an der vom Gewinner angegebenen Adresse nicht zustellen kann, wird der Gewinn im Rahmen einer anderen Aktion wieder verlost.

Die Spielteilnehmer sind im Interesse der Übernahme/Inanspruchnahme des Gewinns zur Mitwirkung verpflichtet. Falls sie dieser Pflicht nicht nachkommen und die Gewinnübernahme scheitert, können sie den Gewinn im Späteren nicht mehr übernehmen bzw. in Anspruch nehmen, und der Spielveranstalter ist von jeglicher Verantwortung frei.

7. Datenverwaltung:

Die Erfassung der personenbezogenen Daten beruht auf der freiwilligen Zustimmung der Spielteilnehmer; der Verwaltung der personenbezogenen Daten des/der Gewinner/s liegen das Steuerordnungsgesetz Nr. XCII. von 2003, das Rechnungslegungsgesetz Nr. C. von 2000 sowie das Einkommenssteuergesetz Nr. CXVII. von 1995 zugrunde.

Der Spielteilnehmer kann gegen die Verwaltung seiner personenbezogenen Daten protestieren, in diesem Fall stellt der Spielveranstalter die Datenverwaltung ein und sperrt die Daten. Der Spielteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass sein Wunsch nach Löschung der Daten auch zur Beendigung seiner Teilnahme am Gewinnspiel führen kann, wenn seine Teilnahme am Gewinnspiel mangels Daten technisch nicht möglich ist.

Wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass ihm im Zusammenhang mit der Verwaltung seiner personenbezogenen Daten eine Rechtsverletzung widerfahren ist, kann er bei der Ungarischen Nationalbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit (Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság) Beschwerde einlegen. Die Datenverwaltungspraxis des Spielveranstalters, die den Spielteilnehmern zustehenden Datenverwaltungsansprüche und andere in dieser Gewinnspielregelung nicht geregelte Datenverwaltungsbedingungen sind in der Datenverwaltungsinformation des Spielveranstalters festgelegt.

8. Haftung:

Für Mängel der Registrierung oder der Bewerbungen (für unrichtige Namens- oder Adressenangabe bei der Anmeldung, zu wenig Antworten usw.), für Verzögerungen der Benachrichtigung oder Zustellung übernimmt der Spielveranstalter keine Haftung.

Die Spielteilnehmer tragen sämtliche Folgen aus den von ihnen unrichtig angegebenen Daten oder daraus, dass ihr Postfach zum Empfangen von Nachrichten nicht imstande ist, selber.

Der Spielveranstalter hat in der Regel keine Möglichkeit, die Richtigkeit der Daten bei der Anmeldung zum Spiel (oder danach) zu prüfen. Die Verantwortung hierfür und alle damit zusammenhängenden rechtlichen und finanziellen Folgen tragen in jedem Fall allein und ausschließlich die Spielteilnehmer.

Der Spielveranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Genauigkeit, Verlässlichkeit, den fehlerfreien Betrieb, die Vollständigkeit oder Zweckeignung des Spiels. Ferner übernimmt der Spielveranstalter genau so keine Verantwortung für den Fall, dass das Spiel bzw. die Webseite, die das Spiel sowie die vorliegende Regelung enthält, während der Spieldauer aus technischen Gründen vorübergehend nicht erreichbar ist.

Darüber hinaus haftet der Spielveranstalter nicht für Fehler oder deren Folgen, die im Zusammenhang mit einer nicht von ihm zu vertretenden Ursache (zum Beispiel durch technische Panne im Internet-Netz, Überlastung, Unterbrechung oder Ausfall der Internetverbindung) entstanden sind. Sollten Dritte oder Behörden bzw. Gerichte, welche auch immer, infolge des Benehmens des Spielteilnehmers oder im Zusammenhang damit wie auch immer geartete Ansprüche an den Spielveranstalter stellen oder ein Verfahren einleiten, ist der Spielteilnehmer verpflichtet, alle von dem Spielveranstalter geforderten Maßnahmen zu unternehmen und dem Spielveranstalter alle Schäden, Vermögensnachteile und Kosten zu ersetzen, die dem Spielveranstalter wegen irgendeines rechtswidrigen Benehmens des Spielteilnehmers oder im Zusammenhang damit entstehen.